Pfarrgemeinderat

Pfarrgemeinderat 2026 bis 2030


Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge)

Stefanie Heck, Heidi Hornig, Elina Neidhart, 
Ulrike Schacher, Astrid Schubert, Ilona Sedlmayr, Brigitte Zwibel,
Pfarrer Dr. Dieter Jung
 
Vorsitzende
Heidi Hornig, Astrid Schubert

Schriftführerinnen
Stefanie Heck, Ilona Sedlmayr

Delegierte in den Seelsorgebereich
Ilona Sedlmayr

Delegierte in die Kirchenverwaltung
Heidi Hornig




Der Pfarrgemeinderat
(neue Satzung vom 20. März 2022)

Aufgaben

Was ist der Pfarrgemeinderat?
Ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?
Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?
Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.

Welche Bedeutung haben die Pfarrgemeinderäte für die Zukunft der Kirche?
Eine sehr Große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.


Mitarbeit

Wer kann Mitglied werden?
Jede Katholikin und jeder Katholik ab 14 Jahre.

Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Rates legt der amtierende Rat im Rahmen der Wahlvorbereitung für die kommende Wahl selbst fest. Sie beträgt in Pfarrgemeinden bis 5000 Katholikinnen und Katholiken mindestens 4, mit mehr als 5000 Katholikinnen und Katholiken mindestens 6.

Der Rat besteht aus stimmberechtigen und beratenden Mitgliedern. Neben den gewählten Mitgliedern gehört ein Mitglied des Pastoralteams des Seelsorgebreichs, welche von diesem beauftragt wird, sowie berufene Mitglieder dem Pfarrgemeinderat an. Diese haben ein Stimmrecht im Rat. Die Zahl der berufenen Personen ist an der Stelle durch eine festgelegte zwei Drittel Mehrheit der gewählten Mitglieder begrenzt.
Beratend gehören dem Pfarrgemeinderat der Leitende Pfarrer, der kanonische Pfarrer bzw. Pfarradministrator der entsprechenden Pfarrei, ein von der Kirchenverwaltung beauftragtes Mitglied sowie weitere berufene Personen dem Rat an. Hierbei ist die Zahl der berufenen Personen unbegrenzt.


Quelle: Bistum Bamberg – PGR Wahlen 2022